Japankäfer: Klein, aber oh oh
Ein Käfer, den niemand im Garten haben möchte.
Gerade einmal einen Zentimeter groß, metallisch grün schimmernd und auf den ersten Blick unscheinbar: Der Japankäfer zählt zu den gefährlichsten invasiven Pflanzenschädlingen weltweit und wird in der Europäischen Union als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Der Grund dafür ist sein enormer Appetit: Er befällt mehr als 400 Pflanzenarten und kann sowohl im Hausgarten als auch in der Landwirtschaft erhebliche Schäden verursachen. Umso wichtiger ist es, seine Ausbreitung möglichst früh zu erkennen und einzudämmen.
2025 wurde der Japankäfer auch erstmals in Österreich nachgewiesen.
Schäden am Feld und im Garten
Der Japankäfer schädigt Pflanzen in zwei Lebensstadien:
Die erwachsenen Käfer treten häufig in Gruppen auf und fressen an Blättern, Blüten und Früchten. Das kann zu Ertragseinbußen und Qualitätsverlusten führen. Typisch ist aber vor allem der sogenannte Skelettierfraß: Dabei bleibt nur das Netz der Blattadern übrig. Bei starkem Auftreten können Pflanzen sogar vollständig kahlgefressen werden. Es drohen also ganze Ernteausfälle.
Gleichzeitig schädigen die Larven Grünland und Wiesen, die als Futtergrundlage für die Tierhaltung dienen. Sie leben im Boden und ernähren sich von Wurzeln vor allem von Gräsern. Betroffene Flächen vergilben, welken und lassen sich im Extremfall wie ein Teppich vom Boden abheben. Auch Rasenflächen sind betroffen.
Meldepflicht!
Der Japankäfer verbreitet sich vergleichsweise rasch und besitzt in Europa nur wenige natürliche Gegenspieler. Je früher neue Vorkommen entdeckt werden, desto größer sind die Chancen, eine dauerhafte Ansiedlung zu verhindern. Aus diesem Grund besteht für den Japankäfer eine gesetzliche Meldepflicht. Verdächtige Funde sollten fotografiert und an den amtlichen Pflanzenschutzdienst bzw. über die Meldeplattform der AGES gemeldet werden.
Steckbrief: Japankäfer
Invasive Art
Größe: Ca. 8–11 mm.
Metallisch grüner Kopf und Halsschild
Kupferbraune Flügeldecken
Fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite sowie zwei am Hinterende
Hinterlässt den typischen Skelettierfraß
Unbedingt melden!